Anwaltskosten

Rechtsanwaltskanzlei Maya Hetyei
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Welche Gebühren entstehen für die anwaltliche Tätigkeit?

Die Rechtsanwaltskosten sollen für Sie klar und transparent sein. Und das von Anfang an. Bereits im ersten Gespräch werden wir die zu erwartenden Kosten mit Ihnen besprechen und Sie über die Chancen und Risiken aufklären.

Rechtsgebiete

Augeblendet

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Familienrecht

Wir beraten und vertreten Sie in Angelegenheiten des Familienrechts wie z.B. Scheidung, Unterhalt, Trennung, Kindesunterhalt etc. Wir verfügen über die notwendige Sensibilität in diesem unter Umständen emotionalen Rechtsgebiet

Arbeitsrecht

Unsere Kanzlei ist sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in arbeitsrechtlichen Fragen und Auseinandersetzungen wie z.B. Abmahnung, Kündigung, Kündigungsschutzklage, Arbeitsvertrag etc. tätig. Je nach Sachverhalt gilt es bestimmte Fristen zu wahren.

Verkehrsrecht

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls übernehmen wir die komplette Schadensregulierung für Sie und beraten Sie bezüglich des weiteren Vorgehens. Wir ermitteln die Höhe Ihres Schadens und setzen Ihren Anspruch zielgerichtet durch.

Auch bei Ordnungswidrigkeiten (Geschwindigkeitsüberschreitung, Fahrverbot etc.) oder gegen sie verhängte Bußgeldstrafen unterstützen wir Sie und vertreten Ihre Interessen optimal.

Allgemeines Zivilrecht

Unsere Anwaltskanzlei unterstützt Sie in diversen Fragestellungen in Bezug auf vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse. Hierunter fallen insbesondere Rechtsbereiche wie Kaufrecht, Werk- und Dienstvertragsrecht, Schadenersatzrecht, Deliktsrecht sowie Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Erfahren Sie mehr über unsere anwaltliche Tätigkeit.

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Erstberatung

Die Kosten für die anwaltliche Erstberatung sind von dem Gesetzgeber normiert worden. Somit dürfen Rechtsanwälte für die erste Beratung eines Verbrauchers, die nicht mit einer weiterführenden Tätigkeit zusammenhängt, eine Gebühr von höchstens 190,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer verlangen.

Wenn Sie unsere Kanzlei nach der Erstberatung mit einer weitergehenden Tätigkeit bezüglich desselben Gegenstands beauftragen, wird die Erstberatungsgebühr auf die nachfolgenden Anwaltskosten angerechnet, es sein denn, es ist etwas anderes vereinbart worden.

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Vergütungsvereinbarung

Für die Tätigkeit in familienrechtlichen Angelegenheiten rechnen wir in der Regel auf der Grundlage eines Stundenhonorars ab. Je nach Angelegenheit (z. B. Verfahren von überschaubarer Länge, Gestaltung eines Ehevertrags etc.) kommt aber auch die Vereinbarung einer Pauschale in Betracht. In gerichtlichen Verfahren darf die vom Gesetz vorgeschriebene Gebührenhöhe nicht unterschritten werden.

Wir geben Ihnen bereits bei dem ersten Beratungsgespräch einen Überblick über die voraussichtliche Höhe der entstehenden Kosten und stimmen mit Ihnen den Inhalt einer etwaigen Honorarvereinbarung ab.

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Rechtsanwaltsgebühren

Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren sich sowohl für die außergerichtliche Vertretung als auch für ein gerichtliches Verfahren in der Regel nach dem jeweiligen Streitwert richtet. Je höher der Streitwert, desto höher sind die Rechtsanwaltskosten. Die konkrete Höhe der Gebühren hängt davon ab, welche Tätigkeit verrichtet wurde, und errechnet sich nach den Gebührentatbeständen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Prozesskostenhilfe

Für etwaige Gerichtsverfahren besteht für einkommensschwache Mandanten die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (im Familienrecht Verfahrenskostenhilfe) in Anspruch zu nehmen. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird jedoch nicht nur von den Einkommensverhältnissen, sondern auch von den Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung abhängig gemacht. Wird diese bewilligt, werden die Gerichtskosten und die Kosten für den eigenen Anwalt, nicht jedoch für den Anwalt des Gegners, aus der Staatskasse bezahlt.

Den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe können Sie hier downloaden. Dieser wird von uns im Rahmen eines Gerichtverfahrens eingereicht.

 

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Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese die Rechtsanwaltsgebühren im versicherten Umfang.

Um eine reibungslose Mandatsübernahme zu ermöglichen, übernehmen wir in diesem Fall gerne die Anfrage einer Deckungszusage als eine kostenlose Extradienstleistung für Sie.

Bitte bringen Sie hierzu Ihre Versicherungspolice zu dem Beratungsgespräch mit.

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei Maya Hetyei

Beethovenstr. 2
68165 Mannheim

   +49 (0) 621 – 15 55 50
  +49 (0) 621 – 15 56 46
  info@citykanzlei-mannheim.de

Bitte beachten Sie, dass Termine nur nach tel. Vereinbarung stattfinden können.

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